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Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)
Der Bundestag hat am 31.05.2023 mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Nach dem Gesetz müssen Unternehmen im Wesentlichen folgende Regelungen umsetzen:
6. Sanktionen für Arbeitgeber
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht Sanktionen vor, für die (versuchte) Behinderung von Meldungen oder die auf eine Meldung folgende Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und Meldestelle, für den Verstoß gegen die Pflicht, die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person zu wahren, für den Verstoß gegen die Pflicht, eine Stelle für interne Meldungen einzurichten und zu betreiben, an die sich Beschäftige wenden können sowie für den Verstoß gegen das Verbot der Repressalien.