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Klare Vorteile für Ihr Unternehmen
Wir arbeiten mit erfahrenen Rechtsanwälten, die über eine besondere Expertise in diesem Bereich verfügen, zusammen, um die Vertraulichkeit der Hinweiserteilung zu gewährleisten.
1. Einrichtung eines Hinweisgebersystems zukünftig Pflicht
Hinweisgebersysteme sind bereits jetzt integraler Bestandteil funktionierender Compliance. Zukünftig besteht für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems.