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Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)
Der Bundestag hat am 31.05.2023 mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Nach dem Gesetz müssen Unternehmen im Wesentlichen folgende Regelungen umsetzen:
1. Pflicht zur Errichtung eines Hinweisgebersystems
Gem. § 12 HinSchG haben Beschäftigungsgeber dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich die Beschäftigten wenden können. Diese Pflicht gilt für Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäftigten.