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Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)
Der Bundestag hat am 31.05.2023 mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Nach dem Gesetz müssen Unternehmen im Wesentlichen folgende Regelungen umsetzen:
2. Klare Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung des Meldesystems
Die Hinweise müssen schriftlich, telefonisch oder persönlich abgegeben werden können. Die Hinweisgeber sind innerhalb einer Woche über den Eingang und innerhalb von drei Monaten über die eingeleiteten Folgemaßnahmen zu ihrer Meldung zu informieren. Das Meldesystem muss dabei die Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität gewährleisten.