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Whistleblower-Richtlinie im Europäischen Rat verabschiedet
Der Europäische Rat hat am 07.10.2019 die sog. EU Whistleblower-Richtlinie angenommen. Das Europäische Parlament hatte der Richtlinie bereits am 16.04.2019 zugestimmt, nachdem im März 2019 eine politische Einigung mit dem Rat darüber zustande gekommen war. Die Richtlinie durchlief sodann ein Berichtigungsverfahren im Europäischen Parlament, das am 16.09.2019 anschließend erneut zustimmen musste. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens zum 17.12.2021 (für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern) bzw. 17.12.2023 (für Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern) in nationales Recht umsetzen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie bis Ende 2021 vollständig umsetzen wird.